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NIWI Tierbetreuung

Für alle Felle da.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Der Dienstleister bietet Tierbetreuungsleistungen wie Gassi-Service, Fütterung, Bespaßung, Urlaubsvertretung (ohne Übernachtung) und Tierarztbesuche nach individueller Vereinbarung an.

2. Vergütung

Die Leistungen werden gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis des Dienstleisters vergütet. Unterschiedliche Stundensätze gelten je nach Leistungsart. Fahrkosten ab 6 km werden mit 0,50 €/km (Hin- und Rückweg) berechnet. Medikamentengabe erfolgt je nach Aufwand. Sonderleistungen wie Tierarztbesuche werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

3. Stornierungen

Stornierungen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Bei späteren Absagen werden 50 % berechnet. Bei Nichterscheinen, nicht erfolgter Schlüsselübergabe oder anderen Hinderungsgründen wird der volle Preis (100 %) fällig.

4. Haftung

Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch unvorhersehbares Verhalten des Tieres oder tierbedingte Erkrankungen wird keine Haftung übernommen – es sei denn, der Schaden entstand durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters. Der Tierhalter informiert den Dienstleister über relevante Eigenheiten oder Erkrankungen des Tieres.

5. Schlüsselregelung

Wird dem Dienstleister ein Schlüssel übergeben, wird dies dokumentiert. Der Schlüssel wird sicher aufbewahrt und nach der Betreuung zeitnah zurückgegeben. Der Dienstleister haftet bei Schlüsselverlust nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Datenschutz

Personen- und tierbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Betreuung verwendet.

7. Sozialverträglichkeit

Bei sozial schwierigen oder extremen Verhältnissen können Zusatzkosten entstehen. Diese werden individuell und transparent vorab besprochen.

8. Tierarztbesuche / Notfälle

In Notfällen ist der Dienstleister berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Entscheidung erfolgt nach bestem Wissen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

9. Läufigkeit / Krankheit

Läufige Hündinnen oder erkrankte Tiere werden nur nach vorheriger Einschätzung durch den Dienstleister betreut.

10. Tierhalterhaftpflicht

Für Hunde, Pferde oder größere Tiere ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtend. Diese ist auf Nachfrage nachzuweisen.

11. Haftung bei Schlüsselverlust / Schäden in der Wohnung

Der Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Wohnung, Eigentum oder bei Schlüsselverlust.

12. Betreuung mehrerer Tiere

Mehrtierbetreuung (z. B. Gassi mit mehreren Hunden) erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit allen Haltern.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Flensburg. Änderungen bedürfen der Schriftform.